NOTAR Dr. Kobitzsch

Ebersbach an der Fils

Notar Dr. Kobitzsch
Vererben

Ist im Todesfall nichts geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge. Auf den ersten Blick könnte man damit meinen, dass dann ja für alles gesorgt sei. Jedoch zeigt der notarielle Alltag, dass häufig andere Bestimmungen sinnvoller sind. Denn die gesetzliche Regelung legt die Erbquoten so fest, wie der Gesetzgeber davon ausging, dass sie für die meisten Erblasser passt. Steuerliche Aspekte, individuelle Lebensverläufe, Schwierigkeiten mit einzelnen potentiellen Erben oder kinderlose Erblasser werden wenig beachtet – es ist eben eine generelle Regelung für die Mehrheit.

Ist man mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden und will auf seine Nachlassgestaltung aktiv Einfluss nehmen, ist der Notar der richtige Ansprechpartner. In einem Vorgespräch werden die Situation des Erblassers, seine Wünsche sowie seine Sorgen und Befürchtungen umfassend besprochen. Gerade bei einem umfangreichen Nachlass kann auch schon eine Verteilung zu Lebzeiten mitbedacht werden, um steuerliche Freibeträge jetzt schon nutzen zu können. Ziel ist es, die Vorstellungen des Erblassers optimal umzusetzen und dadurch einen potentiellen Streit der Erben zu vermeiden.

Im nächsten Schritt wird ein Urkundenentwurf erstellt, der bei Bedarf auch noch mit dem Steuerberater besprochen werden kann. Bei der Beurkundung von Testament oder Erbvertrag haben die Beteiligten dann nicht selten das Gefühl, ein großes Projekt abgeschlossen zu haben.

Sofern Sie weitere Informationen zu diesem Themenbereich benötigen, hat die Bundesnotarkammer auf www.notar.de einen Themenschwerpunkt zum Thema „Vererben“ eingestellt. Dort finden Sie auch einen Rechner für die gesetzlichen notariellen Gebühren. Natürlich stehen Ihnen auch meine Mitarbeiter und ich jederzeit für Fragen zur Verfügung – sprechen Sie uns an! Kontakt