NOTAR Dr. Kobitzsch

Ebersbach an der Fils

Notar Dr. Kobitzsch
Schenkung

Im Rahmen der vorausschauenden Planung kann es sinnvoll sein, eine Immobilie oder andere Teile seines Vermögens (z.B. Gesellschaftsanteile o.Ä., mehr dazu unter Unternehmen) ohne Gegenleistung zu übertragen. Vernünftig wird dieser auf den ersten Blick unvernünftige Vorgang dann, wenn er richtig geplant und durchdacht ist und so die Interessen des Schenkers und des Beschenkten gleichermaßen im Blick behalten werden.

Im Wege der Schenkung lassen sich zu Lebzeiten Ergebnisse erzielen, die die Beteiligten erst nach dem Tod des Schenkers herbeiführen könnten. Daher spricht man auch von „Vorweggenommener Erbfolge“, denn der Schenker nimmt zu seinen Lebzeiten eine Zuordnung einzelner Objekte, wie etwa einer Immobilie, an eines seiner Kinder vor. Oftmals stärker ist der Wunsch der Beteiligten, vorhandene Steuerfreibeträge frühzeitig zu nutzen, so dass sich auch größere Vermögen ohne oder nur mit einer geringen Steuerbelastung in die nächste Generation übertragen lassen. Gleichzeitig kann man beispielsweise den eigenen Kindern beim Erwerb einer Immobilie zu einer Zeit helfen, zu der sie sich diese allein nicht leisten könnten, oder gar das Familienheim frühzeitig in die Hände der nächsten Generation legen, so dass deren Kinder ebenfalls in diesem Umfeld großwerden können.

Der Notar berät zu allen Aspekten dieses Übertragungsvorgangs. Meist wird vorab ein Besprechungstermin vereinbart, bei dem die verschiedenen Interessen, aber auch mögliche Sorgen der Beteiligten zur Sprache kommen: In welcher Lebenssituation stehen die Beteiligten, wie sieht die weitere Lebensplanung aus? Erörtert werden aber auch Vorbehalte des Schenkers (Nießbrauch oder Wohnungsrechte) sowie Möglichkeiten, sich das Objekt „wiederzuholen“, es also zurückzufordern. Dabei zeigt die notarielle Praxis, dass eine rechtzeitige Klärung der Vermögensnachfolge oftmals zum Familienfrieden beiträgt: Die Beteiligten sind nach dem Tod des Schenkers gerade nicht sich selbst überlassen, sondern die wesentlichen Punkte wurden mit Zustimmung aller Beteiligten mitunter schon Jahre vorab geklärt.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema „Schenkung“ haben, bietet das Informationsportal der Bundesnotarkammer (www.notar.de) unter dem Themenpunkt „Schenkung“ weitere Informationen zu zahlreichen Einzelfragen an. Dort finden Sie auch einen Rechner für die gesetzlichen notariellen Gebühren. Selbstverständlich stehen aber auch meine Mitarbeiter und ich jederzeit für Fragen zur Verfügung. Kontakt