NOTAR Dr. Kobitzsch

Ebersbach an der Fils

Notar Dr. Kobitzsch
Notfallvorsorge

Mit am Wichtigsten in jeder Lebensphase ist die Vorsorge für den Fall, in dem man selbst nicht mehr für sich handeln kann. Entgegen der weit verbreiteten Meinung haben auch verheiratete Ehegatten keine Rechte, für den anderen Ehegatten tätig zu werden und Entscheidungen zu fällen, auch wenn man natürlich den Partner am besten kennt und in zahlreichen Situationen die Vorgehensweise in diesen Extremfällen bereits besprochen hat. Lebt man als Paar unverheiratet zusammen, gilt auch nach jahrelanger Beziehung nichts anderes – oftmals werden die Partner in Situationen wie Fremde behandelt.

General- und Vorsorgevollmacht

Der Notar bietet mit der General- und Vorsorgevollmacht ein mächtiges Instrument zur Notfallvorsorge an. Der Bevollmächtigte kann alles für den Vollmachtgeber tun, darf es aber natürlich nur mit dessen Einverständnis. Durch eine rechtzeitige Vorsorge können Sie selbst bestimmen, wer für Sie im Ernstfall tätig werden soll. Chancen und Risiken der Bevollmächtigung werden im Beurkundungstermin eingehend erörtert.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie zu Lebzeiten, welche medizinische Hilfe Sie an Ihrem Lebensende möchten. Hier gibt es kein richtig und falsch, sondern nur individuelle Vorstellungen auf Basis der eigenen ethischen oder religiösen Lebensvorstellung. Der Notar kann Ihnen dabei einen Vorschlag machen und Ihre Wünsche in ein rechtssicheres Format überführen – die Entscheidung für oder gegen einzelne Maßnahmen am Lebensende müssen Sie aber selbst treffen.

Sprechen Sie uns an – meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Außerdem hat die Bundesnotarkammer unter www.notar.de zahlreiche Informationen unter dem Themenschwerpunkt „Notfallvorsorge“ bereitgestellt. Dort finden Sie auch einen Rechner für die gesetzlichen notariellen Gebühren, die bei einer Beurkundung anfallen.

Entwürfe und Anregungen für Patientenverfügungen stellen dem Bundesministerium der Justiz auch alle großen gesellschaftlichen Gruppen zur Verfügung: Ärzteverbände, Wohlfahrtsverbände sowie Kirchen und andere Religionsgemeinschaften bieten Informationen zum Download an – natürlich jeweils entsprechend der eigenen ethischen oder weltanschaulichen Vorstellung.