NOTAR Dr. Kobitzsch

Ebersbach an der Fils

Notar Dr. Kobitzsch
Ehe- und Familienrecht

Altbekannt ist der Spruch „nun prüfe, wer sich ewig bindet“ und doch kann es sinnvoll sein, bereits vor Eheschließung oder nach einigen Jahren der Ehe im Guten gemeinsam zu überlegen, was man machen würde, wenn man sich nicht mehr versteht.

Handfeste Gründe können einen Ehevertrag zu einem probaten Mittel der Vorsorge machen: Ist etwa ein Unternehmen bei einem Ehegatten vorhanden, gibt es ggf. Immobilien oder andere bedeutende Vermögensgegenstände, deren Wertzuwachs nicht in den gesetzlichen Zugewinnausgleich fallen sollen oder möchte man einfach vermeiden, dass man sich im Scheidungsfall streitet, dann empfiehlt sich eine ehevertragliche Regelung. Andererseits kann man durch eine Scheidungsvereinbarung kostengünstig die familiären Umstände regeln und gleichzeitig in respektvollem Umgang miteinander die ehelichen vermögensrechtlichen Verbindungen klärend voneinander lösen.

Besondere Momente sind Adoptionen, denn wenn man ein Kind annimmt oder selbst angenommen wird, entsteht etwas Neues. Nicht selten ist dies die rechtliche Krönung einer langen gewachsenen Beziehung.

Der Notar ist in all diesen Fällen als neutraler Ratgeber beider Parteien zugegen. Im Ehe- und Familienrecht sind Vorbesprechungen üblich; keine der Parteien muss befürchten, durch einseitige Interessenvertretung Nachteiliges zu übersehen, denn der Notar weist stets auf Vorteile und Risiken für alle Beteiligten umfassend hin. Nach dem Besprechungstermin wird meist ein Entwurf gefertigt, den Sie dann in aller Ruhe – auch durch anwaltlichen Rat – prüfen können.

Die Bundesnotarkammer hat auf www.notar.de unter dem Themenschwerpunkt „Familie“ weitere Informationen und auch Kostenbeispiele aufgeführt. Zögern Sie aber auch nicht, mich und meine Mitarbeiter anzusprechen – wir sind jederzeit gerne zu Auskünften bereit. Kontakt